Gesellschaftsrecht

Gesellschaftsrecht gestaltet Unternehmen.

Unternehmen verändern sich. Sie werden gegründet, wachsen, nehmen Investoren auf, verändern ihre Beteiligungsstrukturen, kaufen andere Unternehmen oder werden selbst verkauft. Neue Gesellschafter kommen hinzu, andere scheiden aus. Interessen verändern sich. Manchmal entstehen Konflikte.

Gesellschaftsrecht schafft den rechtlichen Rahmen für all diese Entwicklungen – und lässt gleichzeitig erheblichen Raum für Gestaltung.

Wir beraten Unternehmen, Unternehmer, Gesellschafter und Investoren in allen wesentlichen Fragen des Gesellschaftsrechts. Von der Gründung und Strukturierung über Finanzierung, Beteiligungen und laufende gesellschaftsrechtliche Beratung bis zu M&A-Transaktionen, Unternehmensnachfolge und Gesellschafterstreitigkeiten.

Dabei verstehen wir Gesellschaftsrecht nicht als Sammlung einzelner Verträge und Formalien. Wir wollen verstehen, welche wirtschaftlichen Interessen hinter einer Struktur stehen, welche Entwicklung ein Unternehmen nehmen kann und welche Regeln dafür funktionieren.

Gesellschaftsrecht in jeder Phase eines Unternehmens

Gesellschaftsrecht begleitet Unternehmen nicht nur bei einzelnen besonderen Ereignissen. Es bildet die rechtliche Grundlage für unternehmerische Zusammenarbeit und verändert sich mit dem Unternehmen.

Gründen & strukturieren

Am Anfang stehen grundlegende Entscheidungen: Welche Gesellschaftsform passt? Wer hält welche Beteiligung? Wie werden Entscheidungen getroffen? Welche Rechte haben einzelne Gesellschafter und was passiert, wenn sich die Zusammensetzung des Gesellschafterkreises verändert?

Wir gestalten Gesellschafts- und Beteiligungsstrukturen, Satzungen und Gesellschaftervereinbarungen sowie Governance- und Entscheidungsmechanismen. Dabei denken wir nicht nur an die aktuelle Situation, sondern auch an mögliche spätere Entwicklungen.

Finanzieren & beteiligen

Wenn Unternehmen Kapital aufnehmen, verändern sich nicht nur ihre finanziellen Möglichkeiten. Neue Gesellschafter kommen hinzu, Beteiligungsverhältnisse verschieben sich und wirtschaftliche Interessen müssen in Rechte und Entscheidungsstrukturen übersetzt werden.

Wir begleiten Unternehmen, Gründer und Investoren bei Finanzierungsrunden, Beteiligungen und Kapitalmaßnahmen sowie bei Mitarbeiter- und Managementbeteiligungen.

Gerade bei jungen und wachsenden Unternehmen verbinden wir dabei gesellschaftsrechtliche Strukturierung mit einem Verständnis für Finanzierung, Geschäftsmodell und die weitere Entwicklung des Unternehmens.

Kaufen, verkaufen & Nachfolge gestalten

Der Erwerb oder Verkauf eines Unternehmens gehört zu den weitreichendsten gesellschaftsrechtlichen Entscheidungen.

Wir begleiten Käufer, Verkäufer, Unternehmen und Gesellschafter bei Unternehmenskäufen und -verkäufen, Beteiligungstransaktionen, Asset Deals und Carve-outs – von der Strukturierung und Due Diligence über die Vertragsverhandlung bis zu Signing und Closing.

Auch Unternehmensnachfolge bedeutet häufig, Eigentum und Verantwortung neu zu ordnen. Wir entwickeln und begleiten Strukturen für die Übertragung von Unternehmen und Beteiligungen auf die nächste Generation, Mitgesellschafter, das Management oder externe Erwerber.

  • https://www.lawandbeyond.com/de/expertise/M&A

Unternehmen führen & weiterentwickeln

Nicht jede gesellschaftsrechtliche Frage entsteht bei einer Transaktion.

Geschäftsführer, Vorstände und Gesellschafter treffen laufend Entscheidungen, die gesellschaftsrechtlich vorbereitet oder umgesetzt werden müssen: Gesellschafter- und Hauptversammlungen, Kapitalmaßnahmen, Geschäftsführungs- und Vorstandsangelegenheiten, Zustimmungsvorbehalte, Informationsrechte, Veränderungen der Beteiligungsstruktur oder die Aufnahme und das Ausscheiden von Gesellschaftern.

Wir beraten dabei nicht nur zu einzelnen Maßnahmen, sondern auch zu den Strukturen, innerhalb derer unternehmerische Entscheidungen getroffen werden.

Konflikte lösen

Gesellschaftsrecht gestaltet Zusammenarbeit. Es muss aber auch funktionieren, wenn Zusammenarbeit schwierig wird.

Wenn Gesellschafter unterschiedliche Vorstellungen über die Zukunft des Unternehmens entwickeln, Mehrheiten blockiert werden oder Vertrauen verloren geht, verbinden sich rechtliche Fragen häufig mit erheblichen wirtschaftlichen und persönlichen Interessen.

Wir beraten Gesellschafter und Unternehmen bei gesellschaftsrechtlichen Konflikten – strategisch, außergerichtlich und, wenn erforderlich, gerichtlich.

Gesellschaftsrecht ist Gestaltungsrecht.

Viele der wichtigsten Regeln eines Unternehmens sind nicht einfach vorgegeben. Sie werden gestaltet.

Wer darf welche Entscheidungen treffen? Welche Mehrheit ist erforderlich? Welche Rechte erhält ein Minderheitsgesellschafter? Welche Entscheidungen benötigen die Zustimmung eines Investors? Unter welchen Voraussetzungen können Beteiligungen übertragen werden? Was passiert beim Ausscheiden eines Gesellschafters? Und wie soll ein späterer Verkauf des Unternehmens funktionieren?

Satzungen, Gesellschaftervereinbarungen und Beteiligungsverträge sind deshalb für uns keine Ansammlung juristischer Standardklauseln.

Eine gute gesellschaftsrechtliche Struktur übersetzt wirtschaftliche Interessen in klare Rechte, Entscheidungsmechanismen und Handlungsoptionen.

Dafür müssen wir zunächst verstehen, was unsere Mandanten erreichen wollen. Erst danach stellt sich die Frage, wie dieses Ziel rechtlich am besten umgesetzt wird.

Verträge für den Moment. Strukturen für das, was danach kommt.

Viele gesellschaftsrechtliche Regelungen zeigen ihre eigentliche Bedeutung erst Jahre später.

Ein Vesting-Modell wird relevant, wenn ein Gründer das Unternehmen verlässt. Minderheitenrechte werden wichtig, wenn Interessen auseinandergehen. Drag-along- und Tag-along-Regelungen zeigen ihre Wirkung beim Exit. Zustimmungsvorbehalte müssen sich im Alltag bewähren. Und eine Beteiligungsstruktur, die bei der Gründung einfach erscheint, kann bei einer Finanzierungsrunde oder Transaktion plötzlich entscheidend werden.

Deshalb betrachten wir gesellschaftsrechtliche Vereinbarungen nicht isoliert.

Wir fragen auch: Was passiert bei Wachstum? Bei einer neuen Finanzierungsrunde? Beim Einstieg eines Investors? Bei einem Konflikt zwischen Gesellschaftern? Bei einer Unternehmensnachfolge oder einem späteren Exit?

Nicht jede denkbare Entwicklung muss heute geregelt werden. Aber gute gesellschaftsrechtliche Gestaltung sollte die wesentlichen Entwicklungen ermöglichen, statt sie später unnötig zu erschweren.

Spezialisiert in der Sache. Gemeinsam in der Beratung.

Gesellschaftsrecht steht selten allein.

Bei einem Unternehmenskauf können Steuerrecht, Finanzierung, Arbeitsrecht, Immobilien, IP, IT und Datenschutz entscheidend sein. Ein Start-up braucht neben einer guten Beteiligungsstruktur belastbare Verträge, Schutz für Software und IP und möglicherweise Beratung zu Datenschutz, KI-Regulierung oder anderen regulatorischen Anforderungen. Bei Unternehmensnachfolgen können gesellschaftsrechtliche, steuerliche und erbrechtliche Fragen zusammenkommen.

Deshalb arbeiten bei beyond spezialisierte Anwältinnen und Anwälte fachübergreifend zusammen.

Das bedeutet für uns aber nicht, für jede Einzelfrage eine neue Beratungswelt zu eröffnen. Unsere Mandanten haben direkte Ansprechpartner, die das Unternehmen und den wirtschaftlichen Hintergrund kennen, die relevanten Spezialisten einbinden und die Themen zusammenführen.

Spezialisierung soll Beratung besser machen – nicht komplizierter.

Gesellschaftsrecht mit unternehmerischem Verständnis.

Gesellschaftsrecht kann komplex sein. Die Beratung muss es nicht unnötig sein.

Wir wollen unseren Mandanten nicht nur erklären, was rechtlich möglich ist. Wir wollen verstehen, was sie unternehmerisch erreichen möchten, rechtliche und wirtschaftliche Konsequenzen einordnen und gemeinsam Strukturen entwickeln, mit denen sie arbeiten können.

Manchmal bedeutet das, einen komplexen Unternehmenskauf zu verhandeln. Manchmal eine Finanzierungsrunde zu strukturieren. Manchmal eine Gesellschaftervereinbarung neu zu denken. Und manchmal bedeutet es, in einem festgefahrenen Gesellschafterkonflikt einen Weg nach vorne zu finden.

Die Situationen unterscheiden sich.

Unser Anspruch bleibt derselbe: spezialisierte gesellschaftsrechtliche Beratung, persönlich und mit Blick auf das Ganze.