Gesellschafterstreit

Wenn aus unterschiedlichen Interessen ein Konflikt wird.

Gesellschafter verfolgen nicht immer dieselben Ziele. Unterschiedliche Vorstellungen über Strategie, Geschäftsführung, Investitionen oder Gewinnausschüttungen gehören zum unternehmerischen Alltag.

Problematisch wird es, wenn Entscheidungen blockiert werden, Informationsrechte zum Streitpunkt werden, das Vertrauen zwischen Gesellschaftern verloren geht oder eine weitere Zusammenarbeit kaum noch vorstellbar erscheint.

Dann geht es selten nur um einzelne gesellschaftsrechtliche Fragen. Es geht um Einfluss, Kontrolle, wirtschaftliche Interessen und häufig um die Zukunft des Unternehmens selbst.

Wir beraten Unternehmen und Gesellschafter in gesellschaftsrechtlichen Konflikten – strategisch, außergerichtlich und gerichtlich.

Dabei steht am Anfang für uns nicht die Frage, welche Klage erhoben werden kann. Sondern: Was soll am Ende erreicht werden?

Wobei wir bei Gesellschafterstreitigkeiten beraten

Erst das Ziel. Dann die Strategie.

Gesellschafterstreitigkeiten können juristisch komplex sein. Noch wichtiger ist häufig die strategische Ausgangslage.

Wer hält welche Beteiligung? Welche Mehrheiten bestehen? Was regeln Satzung und Gesellschaftervereinbarung? Wer kontrolliert die Geschäftsführung? Welche Informationsrechte bestehen? Gibt es Vorkaufs-, Erwerbs- oder Einziehungsrechte? Welche wirtschaftlichen Abhängigkeiten bestehen zwischen den Beteiligten?

Und vor allem: Was will der Mandant erreichen?

Soll die Zusammenarbeit fortgesetzt werden? Soll eine Blockade aufgelöst werden? Geht es darum, Einfluss zu sichern oder eine bestimmte Entscheidung durchzusetzen? Soll ein Gesellschafter ausscheiden? Oder ist eine vollständige Trennung inzwischen die bessere Lösung?

Diese Fragen bestimmen die rechtliche Strategie.

Denn ein gesellschaftsrechtliches Verfahren ist für uns kein Selbstzweck. Rechtliche Maßnahmen müssen zu dem wirtschaftlichen Ziel passen, das mit ihnen erreicht werden soll.

Handlungsfähigkeit sichern.

Gesellschafterkonflikte können ein Unternehmen erheblich belasten.

Entscheidungen werden verzögert, Investitionen blockiert, Geschäftsführungsmaßnahmen infrage gestellt oder Gesellschafterversammlungen zum Austragungsort grundsätzlicher Konflikte. Bei paritätischen Beteiligungsverhältnissen kann ein Deadlock im schlimmsten Fall dazu führen, dass wesentliche Entscheidungen überhaupt nicht mehr getroffen werden können.

In solchen Situationen geht es häufig zunächst darum, die Handlungsfähigkeit des Unternehmens zu sichern.

Wir prüfen bestehende Entscheidungs- und Vertretungsstrukturen, Mehrheitsverhältnisse und gesellschaftsvertragliche Mechanismen und beraten dazu, welche Maßnahmen kurzfristig möglich und strategisch sinnvoll sind.

Dabei behalten wir zugleich die langfristige Lösung des Konflikts im Blick.

Gesellschafterversammlung und Beschlussstreit

In eskalierten Gesellschafterkonflikten kann bereits die Vorbereitung einer Gesellschafterversammlung entscheidend sein.

Einberufung, Tagesordnung, Stimmverbote, erforderliche Mehrheiten und die Dokumentation von Beschlüssen können darüber bestimmen, ob eine Entscheidung wirksam getroffen und später durchgesetzt werden kann.

Wir begleiten Gesellschafter und Gesellschaften bei der Vorbereitung und Durchführung streitiger Gesellschafterversammlungen und vertreten sie in gerichtlichen Auseinandersetzungen über die Wirksamkeit von Beschlüssen.

Dabei denken wir die spätere gerichtliche Auseinandersetzung bereits bei der Vorbereitung mit – und umgekehrt die wirtschaftlichen Folgen eines Verfahrens bei jeder prozessualen Entscheidung.

Wenn Gesellschafter getrennte Wege gehen.

Nicht jeder Konflikt lässt sich lösen, indem die Zusammenarbeit wiederhergestellt wird.

Manchmal besteht die beste Lösung darin, die Gesellschafterbeziehung zu beenden.

Das kann durch den Verkauf oder Erwerb einer Beteiligung erfolgen, durch gesellschaftsvertragliche Erwerbsmechanismen, durch Einziehung oder Ausschluss oder durch eine individuell verhandelte Trennungslösung.

Dann verbinden sich Gesellschafterstreit und Transaktion.

Neben der Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Gesellschafter ausscheiden kann, werden Unternehmensbewertung, Kaufpreis, Finanzierung, Haftung, Freistellungen, Wettbewerbsverbote und die praktische Umsetzung der Trennung relevant.

Hier verbinden wir unsere Erfahrung im Gesellschafterstreit mit unserer M&A- und Transaktionspraxis.

Unser Ziel ist nicht, einen Konflikt möglichst lange zu führen. Sondern eine Lösung zu erreichen, mit der Unternehmen und Beteiligte wieder handlungsfähig werden.

Verhandeln, wenn eine Lösung möglich ist. Streiten, wenn es notwendig ist.

Gesellschafterstreitigkeiten sind häufig emotional. Das ist nachvollziehbar: Es geht um Unternehmen, die gemeinsam aufgebaut wurden, erhebliche wirtschaftliche Werte und manchmal um langjährige persönliche Beziehungen.

Gerade deshalb braucht es einen klaren Blick auf die rechtliche und wirtschaftliche Ausgangslage.

Eine außergerichtliche Einigung kann schneller, wirtschaftlicher und besser steuerbar sein als ein langjähriges Verfahren. Sie ist aber nur sinnvoll, wenn sie die Interessen des Mandanten angemessen berücksichtigt.

Wo eine tragfähige Lösung verhandelt werden kann, arbeiten wir darauf hin.

Wo Rechte gesichert, Beschlüsse angegriffen, Ansprüche durchgesetzt oder kurzfristige gerichtliche Maßnahmen erforderlich werden, vertreten wir unsere Mandanten konsequent vor Gericht.

Pragmatismus und Konfliktbereitschaft sind für uns kein Gegensatz.

Gute Gestaltung denkt den Konflikt mit.

Viele Gesellschafterstreitigkeiten haben ihren Ursprung lange vor der eigentlichen Eskalation.

Unklare Entscheidungsregeln, fehlende Mechanismen für Pattsituationen, schlecht austarierte Zustimmungsvorbehalte oder ungeklärte Regelungen zum Ausscheiden eines Gesellschafters können Konflikte verschärfen.

Unsere Erfahrung aus Gesellschafterstreitigkeiten fließt deshalb umgekehrt in unsere gesellschaftsrechtliche Strukturierung ein.

Wenn wir Satzungen, Gesellschaftervereinbarungen oder Governance-Strukturen gestalten, betrachten wir Regelungen nicht nur für den Moment, in dem sich alle Beteiligten einig sind. Wir fragen auch, was passiert, wenn sie es irgendwann nicht mehr sind.

Denn gute gesellschaftsrechtliche Gestaltung verhindert nicht jeden Konflikt. Aber sie kann dafür sorgen, dass es Mechanismen gibt, mit ihm umzugehen.

Gesellschaftsrechtlicher Konflikt mit unternehmerischer Perspektive.

Bei einem Gesellschafterstreit gibt es selten eine einzelne juristische Maßnahme, die für sich genommen die richtige Lösung ist.

Beschlussverfahren, Informationsrechte, Geschäftsführermaßnahmen, Haftungsansprüche, Einziehung oder Anteilsübertragung können Teil einer Gesamtstrategie sein. Entscheidend ist, wie diese Instrumente zusammenspielen und welches Ergebnis erreicht werden soll.

Deshalb verbinden wir gesellschaftsrechtliche Spezialisierung, Prozessführung und Transaktionserfahrung mit einem Verständnis für die wirtschaftliche Situation des Unternehmens.

Nicht jeder Konflikt muss oder sollte vor Gericht enden.

Aber jeder Gesellschafterstreit braucht eine klare Strategie.