
Wir bieten unseren Mandanten im Gesellschaftsrecht umfassende, strategische Rechtsberatung und maßgeschneiderte Lösungen für Unternehmungen aller Größenordnungen.
Gesellschaftsrecht ist Gestaltungsrecht. Bis an die Grenze gesetzlicher Verbote und der Sittenwidrigkeit gestalten Sie die „Spielregeln“ Ihrer Unternehmungen selbst.
Wir helfen Ihnen, gesellschaftsrechtliche Vereinbarungen wie Satzungen, Gesellschaftervereinbarungen, Anteilskaufverträge, Beteiligungsvereinbarungen, Mitarbeiterbeteiligungsprogramme und vieles mehr zu Ihren Gunsten zu gestalten.
Zu Ihren Gunsten erarbeiten wir Strategien und Vorschläge und denken „outside the box“. Dabei verfolgen wir einen ganzheitlichen, strategischen sowie kostentransparenten Ansatz.