Neue Rechtsform für Verantwortungseigentum nimmt Gestalt an
Mit der geplanten Gesellschaft mit gebundenem Vermögen (GmgV) verfolgt die Bundesregierung eines der derzeit interessantesten gesellschaftsrechtlichen Reformvorhaben. Nach Veröffentlichung eines gemeinsamen Rahmenkonzepts durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und das Bundesministerium der Finanzen im März 2026 liegt inzwischen eine Vielzahl von Stellungnahmen aus Wissenschaft, Wirtschaft und Verbänden vor. Das Vorhaben befindet sich damit in einer konkreten Ausarbeitungsphase, auch wenn ein Referentenentwurf bislang noch aussteht.
Die geplante GmgV soll Unternehmen ermöglichen, Vermögen und Gewinne dauerhaft an den Unternehmenszweck zu binden. Anders als bei klassischen Kapitalgesellschaften (GmbH und AG) sollen erwirtschaftete Gewinne grundsätzlich nicht an die Mitglieder ausgeschüttet, sondern im Unternehmen reinvestiert werden. Die Rechtsform richtet sich insbesondere an Gründer, Familienunternehmen und mittelständische Unternehmen, die eine langfristige Unternehmensentwicklung unabhängig von kurzfristigen Renditeinteressen sichern möchten.
Bemerkenswert ist, dass die Bundesregierung mittlerweile nicht mehr die Schaffung einer besonderen GmbH-Variante verfolgt, sondern eine eigenständige Rechtsform vorsieht. Die GmgV soll Elemente der Genossenschaft aufgreifen und zugleich durch eine unabänderliche Vermögensbindung geprägt sein. Nach den bisherigen Vorstellungen sollen weder Satzungsänderungen noch Umwandlungen die Vermögensbindung wieder aufheben können.
Die Verbändeanhörung hat zugleich gezeigt, dass wesentliche Fragen noch offen sind. Diskutiert werden insbesondere die Finanzierungsmöglichkeiten der Gesellschaft, die steuerliche Behandlung, die Vererblichkeit von Mitgliedschaftsrechten sowie die konkrete Ausgestaltung der Corporate Governance. Unternehmen, die sich für Modelle des Verantwortungseigentums interessieren, sollten die weitere Entwicklung daher aufmerksam verfolgen.
Wesentliche Eckpunkte des aktuellen Rahmenkonzepts
- Einführung einer eigenständigen Rechtsform „Gesellschaft mit gebundenem Vermögen (GmgV)”.
- Dauerhafte und unabänderliche Vermögensbindung.
- Grundsätzliches Verbot von Gewinnausschüttungen an die Mitglieder.
- Reinvestition der erwirtschafteten Gewinne in das Unternehmen.
- Mitgliedschaft statt frei handelbarer Gesellschaftsanteile.
- Orientierung der Organisationsstruktur am Genossenschaftsrecht.
- Steuerliche Behandlung ohne besondere Privilegierung oder Benachteiligung gegenüber bestehenden Rechtsformen.
Praxishinweise
Ob die GmgV tatsächlich zu einer attraktiven Alternative zu klassischen Kapitalgesellschaften wird, dürfte maßgeblich von der späteren Ausgestaltung der Governance-, Finanzierungs- und Steuerregeln abhängen. Der weitere Gesetzgebungsprozess bleibt daher mit Spannung zu verfolgen.
Einige der Eckpunkte lassen sich allerdings auch schon mit den heute vorhandenen Rechtsformen ganz oder teilweise abbilden. Insbesondere kann im Gesellschaftsvertrag einer GmbH eine vollständige und in der Satzung einer AG zumindest eine teilweise Thesaurierung der Gewinne oder die Möglichkeit der Ausschüttung an Dritte vorsehen werden.