beyond hat die Kommunale Immobilien Jena , einen Eigenbetrieb der Stadt Jena, in einem Verfahren vor dem Thüringer Oberlandesgericht in Jena erfolgreich bei der Abwehr einer von der FC Carl Zeiss Jena Fußball Spielbetriebs GmbH beantragten Unterlassungsverfügung vertreten.

Gegenstand des Verfahrens war die Frage, ob die Stadt Jena als Eigentümerin des Ernst-Abbe-Sportfelds im Zusammenhang mit Heimspielen des FC Carl Zeiss Jena Hausverbote aussprechen darf und in welchem Umfang dies durch die mietvertraglichen Regelungen zur Nutzung des Stadions beeinflusst wird.

Ausgangspunkt des Rechtsstreits waren schwere Ausschreitungen im Rahmen des Regionalliga-Spiels zwischen dem FC Carl Zeiss Jena und der BSG Chemie Leipzig am 30.11.2024. Im Anschluss hatte die Stadt Jena als Eigentümerin des Stadions rund 60 Hausverbote für das Ernst-Abbe-Sportfeld erteilt. Die Spielbetriebs GmbH beantragte daraufhin beim Landgericht Gera den Erlass einer einstweiligen Verfügung mit dem Ziel, der Stadt die Erteilung weiterer Hausverbote zu untersagen – und erhielt dort zunächst Recht.

Gegen diese Entscheidung legte die Stadt Jena Berufung ein. In der mündlichen Verhandlung vor dem Thüringer Oberlandesgericht am 13.01.2026 wies der Senat darauf hin, dass er der von beyond vorgebrachten rechtlichen Einschätzung und der zitierten Rechtsansicht zu folgen beabsichtige und die Berufung erfolgreich sein werde. Insbesondere treffe es zu, dass die Spielbetriebs GmbH nicht hinreichend zum Ausdruck gebracht habe, von der Verfügung auch Gebrauch machen zu wollen. Infolge der gerichtlichen Hinweise nahm die Spielbetriebs GmbH ihren Verfügungsantrag zurück. Die einstweilige Verfügung des Landgerichts Gera wurde damit gegenstandslos und das Verfahren insgesamt erledigt.

Eine Entscheidung des Oberlandesgerichts zur materiellen Kernfrage – ob und in welchem Umfang die Spielbetriebs GmbH von der Stadt die Unterlassung künftiger Hausverbote verlangen kann – war daher nicht mehr erforderlich. Hierzu vertreten die Parteien unterschiedliche rechtliche Auffassungen, die nicht gerichtlich geklärt worden sind.

Die Streitigkeit und die von der Stadt Jena in Abstimmung mit beyond gewählte Taktik hat allerdings den Weg dafür geöffnet, dass die Spielbetriebs GmbH nunmehr dazu bereit ist, die bestehenden vertraglichen Regelungen zur Stadionnutzung neu zu verhandeln und anzupassen. Damit besteht nun die realistische Perspektive, den länger andauernden Konflikt zwischen der Stadt Jena und dem FC Carl Zeiss Jena einer tragfähigen Lösung zuzuführen, welche für die vertragliche Verbundenheit der Parteien ohnehin eine bessere Grundlage sein dürfte als gerichtliche Entscheidungen.

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