Ein steuerlicher Konflikt lässt sich nicht immer vermeiden. Entscheidend ist, frühzeitig die richtigen Weichen zu stellen. Wir vertreten Unternehmen, Unternehmer, Investoren und vermögende Privatpersonen in Betriebsprüfungen, Einspruchsverfahren und finanzgerichtlichen Verfahren und übernehmen auch die Vertretung vor dem Bundesfinanzhof.

Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt auf der Begleitung komplexer Betriebsprüfungen. Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Aufarbeitung und Darstellung komplexer Sachverhalte, begleiten den fachlichen Austausch mit der Betriebsprüfung und der Finanzverwaltung und ordnen die daraus entstehenden steuerrechtlichen Fragen ein. Dabei verbinden wir eine sorgfältige Sachverhaltsaufklärung mit fundierter steuerrechtlicher Argumentation.

Unser Ziel ist es, steuerliche Fragen möglichst bereits im Rahmen der Betriebsprüfung zu klären und zu einer sachgerechten einvernehmlichen Lösung beizutragen. Soweit erforderlich, erläutern und vertreten wir die Position unserer Mandanten in Besprechungen und schriftlichen Stellungnahmen. Ein einvernehmliches Ergebnis sichern wir dabei gegebenenfalls durch eine tatsächliche Verständigung ab.

Lässt sich eine Auseinandersetzung nicht im Rahmen der Betriebsprüfung beilegen, führen wir sie im Einspruchsverfahren konsequent fort und vertreten unsere Mandanten erforderlichenfalls auch vor den Finanzgerichten bis zum Bundesfinanzhof. Dabei behalten wir bereits während der Betriebsprüfung die weitere verfahrensrechtliche Entwicklung im Blick und bereiten den Sachverhalt sowie die steuerrechtliche Argumentation entsprechend auf.

Bei der Wahl des weiteren Vorgehens betrachten wir nicht allein die rechtlichen Erfolgsaussichten. Auch Verfahrensdauer, Kosten sowie die wirtschaftlichen Auswirkungen und Risiken einer weiteren Auseinandersetzung fließen in unsere Bewertung ein. Auf dieser Grundlage entwickeln wir gemeinsam mit unseren Mandanten die für den jeweiligen Fall sachgerechte Vorgehensweise.

Unser Anspruch ist es, steuerliche Positionen nicht nur zutreffend zu beurteilen, sondern sie gegenüber der Finanzverwaltung und vor Gericht überzeugend zu vertreten – mit der erforderlichen fachlichen Tiefe, klarer Argumentation und persönlicher Verantwortung der zuständigen Partner.