Start-ups
Von der Gründung bis zum Exit. Und bei allem, was dazwischen passiert.
Ein Start-up aufzubauen bedeutet, Entscheidungen - oft unter Unsicherheit und Zeitdruck - zu treffen. Wer gründet mit wem? Wie werden Beteiligungen verteilt? Was passiert, wenn ein Gründer ausscheidet? Wie beteiligt man Mitarbeitende? Welche Rechte erhält ein Investor? Wie schützt man Technologie und Geschäftsmodell? Und welche Strukturen funktionieren nicht nur heute, sondern auch bei der nächsten Finanzierungsrunde oder einem späteren Exit?
Wir beraten Start-ups, Gründerinnen und Gründer von der ersten gesellschaftsrechtlichen Struktur über Finanzierungsrunden und Wachstum bis zum Exit.
Dabei geht es uns nicht darum, für jede Entwicklungsstufe möglichst viele Verträge zu produzieren. Gute rechtliche Beratung soll Strukturen schaffen, die zum Unternehmen passen, Risiken frühzeitig lösen und unternehmerische Entwicklung ermöglichen.
Unternehmerisch gedacht. Persönlich begleitet.
Start-ups brauchen spezialisierte Beratung – aber nicht für jede Frage eine neue Schnittstelle. Wir arbeiten deshalb fachübergreifend und mit direkten Ansprechpartnern, die das Unternehmen, sein Geschäftsmodell und seine Entwicklung kennen. Wenn Spezialwissen erforderlich ist, holen wir es dazu, ohne dass daraus voneinander getrennte Beratungswelten entstehen.
Wir wollen dabei nicht nur erklären, was rechtlich möglich ist. Wir wollen verstehen, was das Unternehmen erreichen möchte und welche rechtliche Lösung dazu passt.
Wir begleiten Start-ups bei:
Gesellschaftsrecht von Anfang an richtig aufsetzen
Am Anfang eines Start-ups stehen häufig wenige Personen, eine Idee und viel Vertrauen. Trotzdem – oder gerade deshalb – lohnt es sich, früh über die gesellschaftsrechtlichen Grundlagen nachzudenken. Wer hält welche Beteiligung? Welche Entscheidungen können gemeinsam getroffen werden und welche Mehrheiten gelten? Was passiert, wenn ein Gründer das Unternehmen früh verlässt? Können Anteile übertragen werden? Wem gehören entwickelte Software, Marken und anderes geistiges Eigentum? Und ist die Struktur geeignet, später Investoren aufzunehmen? Wir gestalten Satzungen, Gesellschaftervereinbarungen und Beteiligungsstrukturen so, dass sie nicht nur die aktuelle Situation abbilden, sondern die weitere Entwicklung des Unternehmens mitdenken. Dazu gehören insbesondere Regelungen zu Governance und Mehrheiten, Vesting und Leaver-Szenarien, Vorkaufs- und Erwerbsrechten, Verfügungsbeschränkungen sowie Drag-along- und Tag-along-Rechten. Das Ziel ist nicht maximale Komplexität. Es ist eine Struktur, die funktioniert, wenn aus einer Idee ein Unternehmen wird.
Finanzierung verändert mehr als den Cap Table
Mit einer Finanzierungsrunde kommt nicht nur neues Kapital ins Unternehmen. Häufig verändern sich zugleich Beteiligungsverhältnisse, Governance und Entscheidungsprozesse. Wir begleiten Start-ups von der Vorbereitung und Verhandlung des Term Sheets über die Legal Due Diligence bis zur Umsetzung der Finanzierung. Dazu gehören insbesondere Kapitalerhöhungen, Investment Agreements, Shareholders' Agreements sowie Änderungen von Satzung und Beteiligungsstruktur. Dabei beraten wir zu typischen Themen wie Unternehmensbewertung und Beteiligungshöhe, Liquidation Preferences, Anti-Dilution-Regelungen, Founder Vesting, Informations- und Zustimmungsrechten sowie Exit-Regelungen. Auch Wandeldarlehen und andere Formen der Zwischenfinanzierung gehören zur Finanzierungspraxis junger Unternehmen. Unsere eigenständige Expertise Venture Capital betrachtet diese Themen vertieft und aus beiden Perspektiven – Unternehmen und Investoren.
Mitarbeiter am Erfolg beteiligen
Für viele Start-ups sind qualifizierte Mitarbeitende ein entscheidender Teil des Unternehmenswerts. Gleichzeitig können junge Unternehmen beim Gehalt nicht immer mit etablierten Unternehmen konkurrieren. Mitarbeiterbeteiligungsprogramme können deshalb ein wichtiges Instrument sein, um Schlüsselpersonen zu gewinnen und langfristig zu binden. Wir entwickeln und gestalten VSOP-, ESOP- und andere Beteiligungsmodelle und stimmen diese auf Finanzierungsstruktur, Gesellschaftervereinbarung und einen möglichen späteren Exit ab. Dabei kommt es nicht nur darauf an, einen Beteiligungsplan aufzusetzen. Vesting, Leaver-Regelungen, Verwässerung, Exit-Beteiligung und das Zusammenspiel mit Investorenrechten müssen gemeinsam gedacht werden.
Recht muss zum Geschäftsmodell passen
Ein Start-up ist mehr als seine Gesellschaftsstruktur. Ein SaaS-Unternehmen braucht andere Verträge und rechtliche Strukturen als eine digitale Plattform, ein Healthcare-Unternehmen oder ein Anbieter KI-basierter Lösungen. Geschäftsmodelle, bei denen Software, Daten oder regulatorische Anforderungen eine zentrale Rolle spielen, können schon früh rechtliche Fragen aufwerfen, die unmittelbar darüber entscheiden, ob und wie das Produkt skalierbar ist. Deshalb betrachten wir Start-up-Beratung fachübergreifend. Unsere spezialisierten Anwältinnen und Anwälte beraten je nach Geschäftsmodell insbesondere zu IT- und Softwareverträgen, Datenschutz, geistigem Eigentum, KI-Regulierung und Compliance, Arbeitsrecht sowie kommerziellen Verträgen und Kooperationen. Dabei interessiert uns nicht nur, welche rechtlichen Anforderungen bestehen. Entscheidend ist, wie sich ein Geschäftsmodell innerhalb dieses Rahmens sinnvoll umsetzen lässt.
Strukturen, die mitwachsen
Was für drei Gründer funktioniert, funktioniert nicht automatisch noch nach zwei Finanzierungsrunden, 50 Mitarbeitenden und mehreren Investoren. Deshalb denken wir bei gesellschaftsrechtlichen Strukturen früh darüber nach, was später kommen kann: weitere Finanzierungen, Mitarbeiterbeteiligungen, neue Investoren, internationale Expansion, Gesellschafterwechsel oder ein Exit. Nicht jede Eventualität muss am ersten Tag geregelt werden. Aber gute Strukturen sollten Entwicklung ermöglichen, statt sie später unnötig kompliziert zu machen.
Vom Start-up zum Exit
Irgendwann verändert sich die Perspektive. Investoren wollen ihre Beteiligung veräußern. Gründer verkaufen einzelne Anteile. Ein strategischer Investor steigt ein. Oder das gesamte Unternehmen wird übernommen. Wir begleiten Secondaries, Gesellschafterwechsel und Exits und verbinden dabei unsere Start-up- und Venture-Capital-Erfahrung mit unserer M&A-Praxis. Denn viele Entscheidungen, die bei einer Gründung oder Finanzierungsrunde getroffen werden, zeigen ihre wirtschaftliche Bedeutung spätestens beim Exit. Unternehmerisch gedacht. Persönlich begleitet. Start-ups brauchen spezialisierte Beratung – aber nicht für jede Frage eine neue Schnittstelle. Wir arbeiten deshalb fachübergreifend und mit direkten Ansprechpartnern, die das Unternehmen, sein Geschäftsmodell und seine Entwicklung kennen. Wenn Spezialwissen erforderlich ist, holen wir es dazu, ohne dass daraus voneinander getrennte Beratungswelten entstehen. Wir wollen dabei nicht nur erklären, was rechtlich möglich ist. Wir wollen verstehen, was das Unternehmen erreichen möchte und welche rechtliche Lösung dazu passt.
Unternehmerisch gedacht. Persönlich begleitet.
Start-ups brauchen spezialisierte Beratung – aber nicht für jede Frage eine neue Schnittstelle. Wir arbeiten deshalb fachübergreifend und mit direkten Ansprechpartnern, die das Unternehmen, sein Geschäftsmodell und seine Entwicklung kennen. Wenn Spezialwissen erforderlich ist, holen wir es dazu, ohne dass daraus voneinander getrennte Beratungswelten entstehen. Wir wollen dabei nicht nur erklären, was rechtlich möglich ist. Wir wollen verstehen, was das Unternehmen erreichen möchte und welche rechtliche Lösung dazu passt. Von der Gründung über Finanzierung und Wachstum bis zum Exit.