M&A

Unternehmen verändern sich. Wir gestalten die Transaktionen dahinter.

Ein Unternehmen wird verkauft. Ein Wettbewerber übernommen. Ein Geschäftsbereich ausgegliedert; Assets ge- oder verkauft. Ein Start-Up skaliert oder wird verkauft (Exit). Die nächste Generation übernimmt. Ein Investor steigt ein oder ein Gesellschafter aus. Vermögenswerte oder Beteiligungen wechseln den Eigentümer. Die Anlässe für M&A-Transaktionen sind unterschiedlich. Gemeinsam ist ihnen, dass sie für Unternehmen und Gesellschafter/Stakeholder regelmäßig zu den wichtigsten unternehmerischen Entscheidungen gehören.

Wir beraten Unternehmen, Unternehmer, Gesellschafter und Investoren bei Unternehmenskäufen und -verkäufen sowie anderen Unternehmenstransaktionen – von der ersten Strukturierung, Konzeption über Due Diligence und Vertragsverhandlung bis zu Signing und Closing.

Dabei interessiert uns nicht nur, wie sich ein Deal rechtlich abbilden lässt. Wir wollen verstehen, was wirtschaftlich erreicht werden soll. Denn gute M&A-Beratung bedeutet für uns, rechtliche Komplexität zu beherrschen, Risiken richtig einzuordnen und Lösungen zu entwickeln, die zur Transaktion und zum Unternehmen passen.

Was wir konkret begleiten

Unsere M&A-Beratung umfasst insbesondere:

Unternehmenskauf & Unternehmensverkauf

Wir beraten Käufer und Verkäufer bei der Übertragung ganzer Unternehmen – als Share Deal oder Asset Deal und sowohl auf strategischer als auch auf Investorenseite.

Beteiligungserwerb & Gesellschafterwechsel

Vom Erwerb einer Minderheitsbeteiligung bis zur vollständigen Übernahme gestalten wir Anteilskäufe, Beteiligungsstrukturen und die damit verbundene Governance.

Asset Deals & Carve-outs

Nicht immer wechselt ein ganzes Unternehmen den Eigentümer. Wir begleiten den Kauf und Verkauf einzelner Assets, Betriebe oder Geschäftsbereiche sowie deren rechtliche Herauslösung aus bestehenden Unternehmensstrukturen.

Unternehmensnachfolge

Unternehmensnachfolge ist häufig auch eine Transaktion. Wir gestalten interne und externe Nachfolgelösungen, Management-Buy-outs und die Übertragung von Unternehmen und Beteiligungen auf die nächste Generation oder neue Eigentümer.

Investments & Finanzierungsrunden

Wir beraten Unternehmen, Gründer und Investoren bei Eigenkapitalinvestments und Beteiligungsfinanzierungen. Bei Start-ups und Wachstumsunternehmen reicht dies von der Finanzierungsrunde bis zum Exit. Mehr hierzu unter unseren Expertisen Venture Capital und Start-ups.

Joint Ventures & strategische Beteiligungen

Wo Unternehmen gemeinsam investieren oder neue Geschäftsmodelle entwickeln, gestalten wir Beteiligungs- und Joint-Venture-Strukturen einschließlich Governance, Finanzierung und Exit.

Immobilienbezogene Transaktionen

Auch beim Erwerb oder Verkauf von Immobiliengesellschaften und Immobilienportfolios stehen häufig gesellschaftsrechtliche Transaktionsstrukturen im Mittelpunkt. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter unserer Expertise Immobilientransaktionen.

Restrukturierungen im Zusammenhang mit Transaktionen

Wir begleiten gesellschaftsrechtliche Umstrukturierungen, Ausgliederungen und vorbereitende Maßnahmen, wenn Unternehmensstrukturen für einen Erwerb, Verkauf oder Einstieg eines Investors angepasst werden müssen.

M&A-Beratung von der ersten Idee bis zum Closing - Gute Transaktionsberatung beginnt nicht erst mit dem Unternehmenskaufvertrag. Viele der entscheidenden Weichen werden vorher gestellt.

Unsere Mandanten kommen aus unterschiedlichen Branchen und Unternehmensphasen – unter anderem aus Technologie und Software, aus dem Start-up- und Venture-Capital Umfeld, aus Industrie und Produktion, Healthcare und Life Sciences sowie aus dem Bereich Immobilien / Real Estate.

Wir glauben nicht an M&A-Beratung losgelöst vom Geschäftsmodell. Wer eine Transaktion rechtlich gestalten will, muss verstehen, was im Unternehmen tatsächlich Wert schafft und wo seine wesentlichen Risiken liegen.

Erfahrung, die in Verhandlungen zählt

M&A-Verträge können komplex sein. Gute M&A-Beratung macht die Entscheidung für den Mandanten trotzdem nicht komplizierter als nötig. Wir kennen die typischen Verhandlungspositionen auf Käufer- und Verkäuferseite und wissen, welche Punkte für die Risikoverteilung eines Deals tatsächlich entscheidend sind. Das ermöglicht uns, Verhandlungen zu fokussieren und rechtliche Risiken in ihrer wirtschaftlichen Bedeutung einzuordnen. Dabei geht es nicht darum, jedes theoretisch denkbare Risiko maximal abzusichern oder möglichst lange Verträge zu produzieren. Es geht darum, die richtigen Punkte zu erkennen und dort konsequent zu sein, wo es für den Mandanten darauf ankommt.

Spezialisiert. Fachübergreifend gedacht.

M&A ist Gesellschaftsrecht – aber fast nie nur Gesellschaftsrecht. Bei einer Transaktion greifen regelmäßig Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Arbeitsrecht, Finanzierung, Immobilienrecht, IT- und Datenschutzrecht, IP sowie regulatorische und Compliance-Fragen ineinander. Deshalb arbeiten unsere spezialisierten Anwältinnen und Anwälte fachübergreifend zusammen. Nicht als voneinander getrennte Rechtsgebiete, sondern als gemeinsames Transaktionsteam. Unsere Mandanten haben dabei direkte Ansprechpartner, die den Deal kennen, Entscheidungen einordnen können und den Prozess persönlich begleiten. Spezialisierung, Seniorität und persönliche Beratung gehören für uns zusammen.

M&A mit unternehmerischem Verständnis

Eine erfolgreiche Transaktion braucht juristische Präzision. Sie braucht ebenso Pragmatismus, Verhandlungserfahrung und ein Verständnis dafür, dass am Ende keine juristische, sondern eine unternehmerische Entscheidung getroffen wird. Unsere Aufgabe sehen wir deshalb darin, komplexe rechtliche Fragen beherrschbar zu machen, Risiken richtig einzuordnen und unseren Mandanten die Grundlage für diese Entscheidungen zu geben. Vom ersten Gedanken an eine Transaktion bis zum Closing – und wenn erforderlich darüber hinaus.