Grenzüberschreitende Geschäftsaktivitäten gehören für Unternehmen und Unternehmer zum unternehmerischen Alltag. Sie werfen vielfältige und anspruchsvolle steuerliche Fragestellungen auf – insbesondere im Zusammenhang mit Betriebsstätten, internationalen Beteiligungsstrukturen sowie grenzüberschreitenden Transaktionen und Umstrukturierungen. Dabei stellen sich unter anderem Fragen zur internationalen Gewinn- und Einkünftezurechnung, zur Besteuerung der Gewinne ausländischer Tochtergesellschaften, zu Verrechnungspreisen und zur steuerlichen Qualifikation ausländischer Gesellschaftsformen. Hinzu kommen umfangreiche Anzeige-, Melde- und Dokumentationspflichten.
Wir beraten unsere Mandanten bei der steuerlichen Strukturierung grenzüberschreitender Vorhaben und bei der Planung und Umsetzung komplexer internationaler Sachverhalte. Dazu gehört insbesondere die Beurteilung, ob durch Tätigkeiten im Ausland oder durch die Einschaltung ausländischer Gesellschaften steuerliche Betriebsstätten begründet werden und wie die daraus resultierenden Gewinne zwischen den beteiligten Staaten zuzuordnen sind. Wir strukturieren internationale Beteiligungen und Geschäftsaktivitäten und beraten zu deren deutscher steuerlicher Behandlung, insbesondere bei Dividenden, Veräußerungsgewinnen, Hinzurechnungsbesteuerung und Wegzugsbesteuerung.
Bei grenzüberschreitenden Zahlungen prüfen wir die deutschen Quellensteuerfolgen und beraten insbesondere zur Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen und zur Entlastung oder Erstattung deutscher Quellensteuer. Auch die Vermeidung und Beseitigung von Doppelbesteuerung gehört zu unserem Beratungsumfang. Bei grenzüberschreitenden Immobilieninvestitionen beraten wir zudem zur steuerlichen Strukturierung des Investments, zur Besteuerung der laufenden Einkünfte und zu den steuerlichen Folgen eines späteren Verkaufs.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf Verrechnungspreisen und der internationalen Gewinnabgrenzung. Wir beraten zur Bestimmung angemessener Verrechnungspreise für konzerninterne Leistungen, Finanzierungen und Überlassungen und zur Umsetzung der entsprechenden Dokumentationsanforderungen. Dabei berücksichtigen wir auch die praktischen Anforderungen im Rahmen von Betriebsprüfungen.
Anknüpfend an ihre langjährige Tätigkeit in internationalen Großkanzleien verfügen unsere Steueranwälte über umfassende Erfahrung in der Beratung grenzüberschreitender Mandate. Diese umfasst die Bearbeitung komplexer internationaler steuerrechtlicher Fragestellungen ebenso wie die Abstimmung und Koordination mit ausländischen Steuerberatern und Rechtsanwälten.